Häufige Fragen

Es gibt ein auf die Teilnehmenden abgestimmtes Angebot an Unternehmungen. Sie können gerne Wünsche mit einbringen oder auf Wunsch auch selbstständig unterwegs sein.

Nach Anmeldung erhalten Sie mit der Reisebestätigung zunächst eine Anzahlungsrechnung. Auf dieser ist das Zahlungsziel (i.d.R. drei Wochen nach Rechnungsdatum) vermerkt.
Die Gesamtrechnung, ebenfalls mit Zahlungsziel versehen, erhalten Sie mit weiteren Reiseunterlagen ca. vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt.

Für jede Reise haben wir eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die Sie automatisch mitbuchen.
Sollten Sie vor der Reise erkranken und nicht reisefähig sein, informieren Sie uns bitte umgehend – am besten telefonisch oder per Mail.
Wir senden Ihnen dann einen Vordruck zu, auf dem Ihr Arzt Ihre Reiseunfähigkeit bescheinigen kann und kümmern uns in der Folge um die weitere Abwicklung der Formalitäten bis hin zur Erstattung der Kosten.

Ja. Selbstverständlich können nach Rücksprache auch weitere Hilfsmittel mitgenommen oder am Urlaubsort angemietet werden (Achtung: evtl. entstehende Mehrkosten sind vom Reisegast selbst zu tragen).

Ja, wir klären das im Einzelfall mit den Hotels. Erfahrungsgemäß bieten die meisten Hotels eine entsprechende Verpflegung an.

Bei einer Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes vor Ort sind wir gerne behilflich. In dem Fall benötigen Sie für die Zeit des Urlaubs eine ärztliche Verordnung.
Sollten wir keinen Pflegedienst finden (insbesondere bei den Inselzielen!), ist eine Reiseteilnahme u.U. nicht möglich.
Unsere ehrenamtliche Reiseleitung darf keine medizinischen oder pflegerischen Verrichtungen übernehmen.

Auf Reisen in Deutschland gibt es keine Einschränkungen mehr.
Zu Ihrer Sicherheit und der alle anderen Gäste möchten wir Sie aber bitten, am Tag der Abreise noch einen Selbsttest zu machen und nur bei negativem Test zum Abfahrort zu kommen.
Auch empfehlen wir Ihnen, einige Masken und ein bis zwei Selbsttests mitzunehmen.
Sollte die Unterkunft eigene Corona-Regeln haben, informieren wir Sie.
Sollten Sie vor der Reise an Corona erkranken, ist dies mit dem Corona-Zusatzschutz in Ihrer Reiserücktrittsversicherung mit abgedeckt.
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