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        <pubDate>Wed, 08 Apr 2026 04:20:13 GMT</pubDate>
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            <title>DiamantAPI</title>
            <description>&#13;
&#13;
&#13;
Diamant-API&#13;
&#13;

    
        Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.
    Es wurden 0 Datensätze exportiert
        
    

&#13;
&#13;
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            <link>http://reisen.caritas-coesfeld.de/diamantapi</link>
            <pubDate>Thu, 18 Jan 2024 08:31:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>FAQs</title>
            <description>Häufige Fragen&#13;


  
  
  
  	
  		Gibt es am Urlaubsort ein gemeinsames Programm oder finden die Unternehmungen in Eigenorganisation statt?
  	
  	
  		Es gibt ein auf die Teilnehmenden abgestimmtes Angebot an Unternehmungen. Sie können gerne Wünsche mit einbringen oder auf Wunsch auch selbstständig unterwegs sein.
  	
  

  
  	
  		Wann erhalte ich die Rechnung und bis wann muss diese bezahlt werden?
  	
  	
  		Nach Anmeldung erhalten Sie mit der Reisebestätigung zunächst eine Anzahlungsrechnung. Auf dieser ist das Zahlungsziel (i.d.R. drei Wochen nach Rechnungsdatum) vermerkt.
Die Gesamtrechnung, ebenfalls mit Zahlungsziel versehen, erhalten Sie mit weiteren Reiseunterlagen ca. vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt.
  	
  

  
  	
  		Was ist, wenn ich wegen Krankheit die Reise nicht antreten kann?
  	
  	
  		Für jede Reise haben wir eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die Sie automatisch mitbuchen.
Sollten Sie vor der Reise erkranken und nicht reisefähig sein, informieren Sie uns bitte umgehend – am besten telefonisch oder per Mail.
Wir senden Ihnen dann einen Vordruck zu, auf dem Ihr Arzt Ihre Reiseunfähigkeit bescheinigen kann und kümmern uns in der Folge um die weitere Abwicklung der Formalitäten bis hin zur Erstattung der Kosten.
  	
  

  
  	
  		Kann ich einen Rollator mitnehmen?
  	
  	
  		Ja. Selbstverständlich können nach Rücksprache auch weitere Hilfsmittel mitgenommen oder am Urlaubsort angemietet werden (Achtung: evtl. entstehende Mehrkosten sind vom Reisegast selbst zu tragen).
  	
  

  
  	
  		Ich bin Diabetiker. Gibt es in den Hotels dementsprechende Versorgung?
  	
  	
  		Ja, wir klären das im Einzelfall mit den Hotels. Erfahrungsgemäß bieten die meisten Hotels eine entsprechende Verpflegung an.
  	
  

  
  	
  		Ich trage Kompressionsstrümpfe – kann dafür ein Pflegedienst beauftragt werden?
  	
  	
  		Bei einer Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes vor Ort sind wir gerne behilflich. In dem Fall benötigen Sie für die Zeit des Urlaubs eine ärztliche Verordnung.
Sollten wir keinen Pflegedienst finden (insbesondere bei den Inselzielen!), ist eine Reiseteilnahme u.U. nicht möglich.
Unsere ehrenamtliche Reiseleitung darf keine medizinischen oder pflegerischen Verrichtungen übernehmen. 
  	
  

  
  	
  		Reisen in Corona-Zeiten: was muss ich beachten?
  	
  	
  		Auf Reisen in Deutschland gibt es keine Einschränkungen mehr.
Zu Ihrer Sicherheit und der alle anderen Gäste möchten wir Sie aber bitten, am Tag der Abreise noch einen Selbsttest zu machen und nur bei negativem Test zum Abfahrort zu kommen.
Auch empfehlen wir Ihnen, einige Masken und ein bis zwei Selbsttests mitzunehmen.
Sollte die Unterkunft eigene Corona-Regeln haben, informieren wir Sie.
Sollten Sie vor der Reise an Corona erkranken, ist dies mit dem Corona-Zusatzschutz in Ihrer Reiserücktrittsversicherung mit abgedeckt.
  	
  

  


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            <link>http://reisen.caritas-coesfeld.de/diamantapi</link>
            <pubDate>Mon, 01 Jan 2024 04:17:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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        </item>
        <item>
            <title>Reisebedingungen</title>
            <description>Reisebedingungen ab 01.01.2023&#13;
&#13;
Kunden und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., nachfolgend Verband genannt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!&#13;
&#13;
§ 1 Verpflichtungen der Teilnehmer, Zustandekommen des Reisevertrags&#13;
&#13;
(1) Grundlage des Angebots vom Verband und der Buchung des Teilnehmers sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen vom Reiseveranstalter für die jeweilige Reise, soweit diese dem Teilnehmer bei der Buchung vorliegen.&#13;
&#13;
(2) Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung vom Verband vom Inhalt der Reiseausschreibung ab, so liegt ein neues Angebot vom Verband vor, an das dieser für die Dauer von 5 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Verband bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Verband die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.&#13;
&#13;
(3) Die vom Verband gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- drücklich vereinbart ist.&#13;
&#13;
(4) Der Teilnehmer haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.&#13;
&#13;
(5) Nach der Kontaktaufnahme des Teilnehmers, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgt, verschickt der Verband die Reiseanmeldung sowie die vorvertraglichen Informationen an den Teilnehmer. Mit der Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung des Teilnehmers an den Verband, bietet der Teilnehmer dem Verband den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. An das Angebot ist der Teilnehmer 5 Werktage gebunden.&#13;
&#13;
(6) Der Vertrag kommt mit dem Zugang (beim Teilnehmer) der Reisebestätigung durch den Verband zustande (Annahmeerklärung). Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Verband dem Teilnehmer eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Papierform übermitteln.&#13;
&#13;
(7) Die Anmeldung von Teilnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Verband prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung möglich ist.&#13;
Sollten dem Verband solche Angaben nicht gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgt durch den Verband eine Reisebestätigung, weil ihm über eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Verband vor, aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen.&#13;
&#13;
§ 2 Leistungen des Verbandes&#13;
&#13;
(1) Der Umfang der Leistungen des Verbandes ergibt sich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt.&#13;
&#13;
(2) Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Verband vertrieben werden sowie Erklärungen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotelleistung, öffentliche Verkehrsmittel usw.) sind für den Verband nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft vom Verband ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.&#13;
&#13;
§ 3 Zahlung, Anzahlung&#13;
&#13;
(1) Der Verband darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Teilnehmergeldabsicherungsvertrag besteht und dem Teilnehmer der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Teilnehmergeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 75,00 Euro pro Person zur Zahlung fällig.&#13;
&#13;
(2) Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in § 9 Abs. 3 lit. a genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.&#13;
&#13;
(3) Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Verband zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Verband berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 5 Abs. 2 zu belasten.&#13;
&#13;
§ 4 Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen&#13;
&#13;
(1) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Verband nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Verband vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.&#13;
&#13;
(2) Der Verband ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.&#13;
&#13;
(3) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Teilnehmers, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer vom Verband gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Teilnehmer nicht innerhalb der vom Verband gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.&#13;
&#13;
(4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Verband für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.&#13;
&#13;
(4)Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Verband für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.&#13;
&#13;
§ 5 Leistungs- und Preisänderungen&#13;
&#13;
(1)Der Verband behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit&#13;
&#13;
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,&#13;
&#13;
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,&#13;
&#13;
oder&#13;
&#13;
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse&#13;
&#13;
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.&#13;
&#13;
(2)Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Verband den Teilnehmer in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt&#13;
&#13;
(3)Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:&#13;
&#13;
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach § 5 Abs. 1 lit. a) kann der Verband den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:&#13;
&#13;
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Verband vom Teilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen.&#13;
&#13;
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Verband vom Teilnehmer verlangen.&#13;
&#13;
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. § 5 Abs. 1 lit. b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.&#13;
&#13;
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. § 5 Abs. 1 lit. c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Verband verteuert hat&#13;
&#13;
(4)Der Verband ist verpflichtet, dem Teilnehmer/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in § 5 Abs. 1 lit. a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Verband führt. Hat der Teilnehmer/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Verband zu erstatten. Der Verband darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die dem Verband tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Verband hat dem Teilnehmer/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.&#13;
&#13;
(5)Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss dem Verband nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Verband den Teilnehmer unverzüglich zu informieren.&#13;
&#13;
(6)Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.&#13;
&#13;
(7)Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Verband in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Dieses muss vom Reisenden angenommen werden. Das Angebot muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Gründe für ein zulässiges Änderungsangebot muss der Verband darlegen und beweisen.&#13;
&#13;
(8)Erklärt der Teilnehmer nicht innerhalb der vom Verband gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.&#13;
&#13;
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers, Stornokosten, Umbuchung&#13;
&#13;
&#13;
(1) Der Verband behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit&#13;
&#13;
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,&#13;
&#13;
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,&#13;
&#13;
oder&#13;
&#13;
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.&#13;
&#13;
(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Verband den Teilnehmer in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt&#13;
&#13;
(3) Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:&#13;
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach § 5 Abs. 1 lit. a) kann der Verband den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:&#13;
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Verband vom Teilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen.&#13;
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der teilnehmenden Personen geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Verband vom Teilnehmer verlangen.&#13;
&#13;
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. § 5 Abs. 1 lit. b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.&#13;
&#13;
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. § 5 Abs. 1 lit. c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Verband verteuert hat.&#13;
&#13;
(4) Der Verband ist verpflichtet, dem Teilnehmer/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in § 5 Abs. 1 lit. a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Verband führt. Hat der Teilnehmer/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Verband zu erstatten. Der Verband darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die dem Verband tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Verband hat dem Teilnehmer/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.&#13;
&#13;
(5) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht ein- getreten und bei Vertragsschluss dem Verband nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Verband den Teilnehmer unverzüglich zu informieren.&#13;
&#13;
(6) Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.&#13;
&#13;
(7) Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Verband in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Dieses muss vom Reisenden angenommen werden. Das Angebot muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Gründe für ein zulässiges Änderungsangebot muss der Verband darlegen und beweisen.&#13;
&#13;
(8) Erklärt der Teilnehmer nicht innerhalb der vom Verband gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.&#13;
&#13;
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers, Stornokosten, Umbuchung&#13;
&#13;
(1) Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit gegenüber dem Verband vom Reisevertrag zurücktre- ten. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.&#13;
&#13;
(2) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Verband den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Verband eine angemessene Gebühr verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle vom Verband unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.&#13;
&#13;
(3) Der Verband hat die nachfolgenden Gebührenpauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Auf Verlangen des Reisenden muss der Veranstalter die Höhe der Gebühr begründen.&#13;
&#13;
(4) Die Gebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet, falls die Ausfallgeführ der Reiserücktrittsversicherung nicht greift:&#13;
&#13;
In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Verband folgende Gebühr zu sowie der aus- gewiesene Betrag für die Reiserücktrittsversicherung (inkl. Corona-Zusatzschutz), der im Pauschalpreis enthalten ist.&#13;
Bei allen Reisen bis 3 Monate vor Reiseantritt: 75 €&#13;
Ab 89. Tag bis 61. Tag vor Reiseantritt: 20%&#13;
Ab 60. Tag bis 45. Tag vor Reiseantritt: 30%&#13;
Ab 44. Tag bis 28. Tag vor Reiseantritt: 50%&#13;
Ab 27. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 75%&#13;
Ab 14. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt: 85%&#13;
Ab 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises.&#13;
&#13;
(5) Der Verband behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Gebühr zu fordern, soweit der Verband nachweist, dass er wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend- bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Verband verpflichtet, die geforderte Gebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.&#13;
&#13;
(6) Storniert in einem Doppelzimmer nur eine Person, so trägt die verbleibende Person, soweit sie das Doppelzimmer als Einzelzimmer weiterhin nutzen möchte, den dafür anfallenden Einzelzimmerzuschlag.&#13;
&#13;
(7) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind als die geforderte Pauschale.&#13;
&#13;
(8) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Verband keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.&#13;
&#13;
(9) Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der inner- halb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Verband bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Teilnehmer erheben.&#13;
&#13;
(10) Eine Umbuchung auf ein im Prospekt aufgeführtes, noch verfügbares Reiseziel ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für eine Umbuchung werden 30,00 € berechnet, bei Flugreisen zuzüglich even- tuell anfallender Mehrkosten, die durch die Umbuchung bei Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) anfallen. Erfolgt der Umbuchungswunsch später als 30 Tage vor Reisebeginn und ist die Umbuchung noch möglich, kann der Verband verlangen, dass die Abwicklung durch Rücktritt und gleichzeitige Neuanmeldung zu den Bedingungen der Absätze 5 bis 7 durchgeführt wird. Fallen nur geringfügige Kosten an, gilt auch insoweit vorstehender Satz 2. Eine bereits geleistete Anzahlung wird angerechnet.&#13;
&#13;
(11) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom Verband durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Verband 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.&#13;
&#13;
(12) Der Verband kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen- stehen. Für die Umbuchung werden 30,00 € Bearbeitungsgebühr sowie die eventuell an Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Fähren etc.) für die Umbuchung zu zahlenden Mehrkosten berechnet. Der Teilnehmer darf einen Nachweis über die Kosten verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Verband nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Verband als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.&#13;
&#13;
(13) Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) kann der Teilnehmer nach Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Ist die Rückbeförderung nicht möglich, muss der Verband die Kosten für die Beherbergung für höchstens drei Tage tragen.&#13;
&#13;
(14) Aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) kann der Verband vom Vertrag zurücktreten.&#13;
&#13;
§ 7 Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer&#13;
&#13;
(1)Der Teilnehmer hat den Verband zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Verband mitgeteilten Frist erhält.&#13;
&#13;
(2)Der Teilnehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Ist ein Vertreter des Verbandes vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den Verband unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Verbandes zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Verbandes bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter des Verbandes ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.&#13;
&#13;
(3)Soweit der Verband infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.&#13;
&#13;
(4)Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.&#13;
&#13;
(5)Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Verband erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Verband bzw. die Reiseleitung eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Verband oder seiner Reiseleitung verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Kündigt der Teilnehmer den Reisevertrag, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem Gesetz.&#13;
&#13;
(6)Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.&#13;
&#13;
(7)Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und der Verband können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.&#13;
&#13;
(8)Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Verband anzuzeigen. Dies entbindet den Teilnehmer jedoch nicht, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen anzuzeigen.&#13;
&#13;
§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen&#13;
&#13;
(1) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Verband bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.&#13;
&#13;
(2) Der Verband wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.&#13;
&#13;
§ 9 Kündigung oder Rücktritt durch den Verband&#13;
&#13;
(1) Der Verband kann den Reisevertrag nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Verbandes oder der Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. Kündigt der Verband, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Reiseleitung nimmt die Interessen des Verbandes wahr. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.&#13;
&#13;
(2) Darüber hinaus ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Teilnehmer nach dem Urteil des Verbandes wegen Krankheit, Gebrechens oder einem anderen Grund reiseunfähig ist, auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne eine Begleitung reist, oder aufgrund falscher Angaben gebucht wurde. Der Verband behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst. Der Verband muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus anderer Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.&#13;
&#13;
(3) Der Verband kann vom Reisevertrag zurücktreten:&#13;
&#13;
&#13;
a) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung sowie in der Reisebestätigung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ist vom Verband in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie in der Reisebestätigung anzugeben. Der Verband wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage der Reise informieren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Der Teilnehmer kann in diesem Falle an einer anderen Reise des Verbandes teilnehmen.&#13;
&#13;
b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei öffentlich geförderten Reisen, wenn die Bewilligung der bean- tragten Mittel nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt. Der Verband wird den Teilnehmer unverzüglich über die Ablehnung der Bewilligung oder die eingeschränkte Bewilligung und den neuen Reisepreis informieren.&#13;
&#13;
(4) Wird die Reise nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.&#13;
&#13;
(5) Zusätzlich wird der ausgewiesene Betrag für eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung einbehalten.&#13;
&#13;
§ 10 Haftung des Verbandes&#13;
&#13;
(1) Die vertragliche Haftung des Verbandes für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.&#13;
&#13;
(2) Der Verband haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Verbandes sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.&#13;
&#13;
(3) Der Verband haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des Verbandes ursächlich geworden ist.&#13;
&#13;
§ 11 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen&#13;
&#13;
(1) Der Verband wird den Teilnehmer/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.&#13;
&#13;
(2) Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Verband nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.&#13;
&#13;
(3) Der Verband haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer den Verband mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Verband eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.&#13;
&#13;
§ 12 Verjährung&#13;
&#13;
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Teilnehmer gegenüber dem Verband geltend zu machen. Die in § 651i Abs. 3 BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.&#13;
&#13;
§ 13 Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz&#13;
&#13;
Die Beförderung wird nicht vom Verband selbst, sondern von einem Unternehmen durchgeführt, welches über eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügt.&#13;
&#13;
§ 14Rechtswahl und Gerichtsstand&#13;
&#13;
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Verband findet&#13;
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.&#13;
&#13;
(2) Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen den Verband im Ausland für die Haftung des Verbandes dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers ausschließlich deutsches Recht Anwendung.&#13;
&#13;
(3) Der Teilnehmer kann den Verband nur an dessen Sitz verklagen.&#13;
&#13;
(4) Für Klagen des Verbandes gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Verbands vereinbart.&#13;
&#13;
(5) Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,&#13;
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Verband anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder&#13;
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer angehört, für den Teilnehmer günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.&#13;
&#13;
§ 15 Sonstiges&#13;
&#13;
(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen&#13;
Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als solcher bleibt unberührt.&#13;
&#13;
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Krankenversicherungskarte und/oder Auslandskrankenschein (Anspruchsbehandlung E111) mitzunehmen.&#13;
&#13;
(3) Alle genannten Reiseleistungen unterliegen der 2G-Regel (vollständiger Impfschutz bzw. Genesenenstatus nach aktueller Empfehlung) sowie den zum Reisezeitpunkt geltenden Hygienebestimmungen des Hotels, des Busunternehmens und des Reiseortes – aufgrund der jeweils geltenden Corona-Schutzverordnungen. Die Bordtoilette ist ggf. während der Fahrt nicht benutzbar. Wir behalten uns vor, die Reisen abhängig von den jeweils geltenden Bestimmungen und der Situation nach Bedarf anzupassen bzw. ggf. abzusagen. Änderungen ggü. den Angaben im Katalog können u.U. zu vom Gast zu tragenden Kosten führen.&#13;
&#13;
Reiseveranstalter ist:&#13;
&#13;
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.&#13;
Osterwicker Straße 12&#13;
48653 Coesfeld&#13;
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            <link>http://reisen.caritas-coesfeld.de/diamantapi</link>
            <pubDate>Wed, 03 Aug 2022 05:21:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>Impressum</title>
            <description>Impressum&#13;
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Die nachstehenden Informationen enthalten die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung, sowie wichtige rechtliche Hinweise zur Internetpräsenz des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V.&#13;
&#13;
Anbieter&#13;
&#13;
Anbieter dieser Internetpräsenz ist im Rechtssinne der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.&#13;
&#13;
Caritasverband für den Kreis Coesfelde. V.&#13;
Osterwicker Straße 12&#13;
48653 Coesfeld&#13;
Deutschland&#13;
Telefon: +49 2541 72050&#13;
E-Mail: info@caritas-coesfeld.de&#13;
www.caritas-coesfeld.de&#13;
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Vereinsregister&#13;
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Der Caritasverband für den Kreis Coesfelde. V. ist im Vereinsregister des AmtsgerichtsCoesfeld unter der RegisternummerVR 169 eingetragen.&#13;
&#13;
Vertreter&#13;
&#13;
Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand Christian Germing. Vorsitzender des Caritasrates ist: Jörg Hagemann&#13;
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Steuernummer/Umsatzsteueridentifikationsnummer&#13;
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Steuer-Nummer: 312/5832/0086&#13;
USt-ID: DE 124470997&#13;
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Redaktionsverantwortlicher&#13;
&#13;
Redaktionsverantwortliche für die Reiseplattform des Caritasverband für den Kreis Coesfelde. V. ist:&#13;
&#13;
Kristina Dälken&#13;
Reise, Urlaub &amp;amp; Erholung&#13;
Caritasverband für den Kreis Coesfelde. V.&#13;
Mühlenweg 88&#13;
48249 Dülmen&#13;
Deutschland&#13;
Telefon:02594 950-4006&#13;
E-Mail: daelken@caritas-coesfeld.de&#13;
&#13;
Rechtliche Hinweise zur Organisationsform&#13;
&#13;
Der Caritasverband für den Kreis Coesfelde.V. ist der von den katholischen Bischöfen anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas in Deutschland, der in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert ist.&#13;
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Rechtliche Hinweise zur Haftung / Disclaimer&#13;
&#13;
Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Caritasverbandfür den Kreis Coesfeld e.V. übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der Caritasverbandfür den Kreis Coesfeld e.V. nicht, sofern ihr nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Gleiches gilt für kostenlos zum Download bereitgehaltene Software. Der Caritasverbandfür den Kreis Coesfeld e.V. behält es sich vor, Teile des Internetangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.&#13;
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Rechtliche Hinweise zum Urheberrecht&#13;
&#13;
Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.&#13;
&#13;
Informationen zur Online-Streitbeilegung&#13;
&#13;
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die OS-Plattform wird unter dem folgenden Link erreicht: http://ec.europa.eu/consumers/odr&#13;
&#13;
&#13;
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem "Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)" sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.&#13;
&#13;
Medizinproduktesicherheit&#13;
&#13;
Die Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit wird gemäß § 6 Abs. 3 MPBetreibV auf dieser Internetseite des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. bekannt gegeben.&#13;
medizinprodukte@caritas-coesfeld.de&#13;
&#13;
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit ist:&#13;
&#13;
Wilfried Brosch&#13;
Telefon:02591 - 79 96 21&#13;
Fax: 02591 - 79 96 65&#13;
E-Mail: brosch@caritas-coesfeld.de&#13;
&#13;
Betriebliche Datenschutzbeauftragte:&#13;
&#13;
Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. hat gemäß § 36 Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) eine externe Datenschutzbeauftragte bestellt. Hier die Kontaktdaten:&#13;
&#13;
Carina Ponelis&#13;
Telefon: 0251 8901-326&#13;
E-Mail: datenschutzbeauftragter@caritas-muenster.de&#13;
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            <link>http://reisen.caritas-coesfeld.de/diamantapi</link>
            <pubDate>Wed, 03 Aug 2022 05:19:00 GMT</pubDate>
            <author>tobias.langer@media-ecom.net (Tobias Langer)</author>
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            <title>Kontakt</title>
            <description>Kontakt&#13;
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Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.&#13;
Kristina Dälken&#13;
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Koordinatorin für den Dienst Reise - Urlaub - Erholung&#13;
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Mühlenweg 88&#13;
48249 Dülmen &#13;
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02594 950-4006&#13;
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daelken@caritas-coesfeld.de&#13;
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Erstkontakt&#13;
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Wenn Sie Interesse an unseren Reisen haben, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie, welche der Angebote für Sie interessant sein könnten. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten, informieren Sie konkret über Inhalte und beantworten Ihre Fragen.&#13;
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Ehrenamt&#13;
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Für unsere Reiseangebote suchen wir immer ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.&#13;
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            <pubDate>Wed, 03 Aug 2022 05:18:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>Buchungsanfrage</title>
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            <pubDate>Wed, 03 Aug 2022 05:11:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>Reiseziel-Detail</title>
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            <pubDate>Wed, 03 Aug 2022 05:10:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>Reiseziele</title>
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Aktuelle Reiseangebote&#13;
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        Bad Brückenau - Hotel Jägerhof
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                                    Fr. 31.05.2024
                                    &amp;ndash; So. 09.06.2024
                                    31.05.2024
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    Sa. 17.10.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 26.10.2026
                                    17.10.2026
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Driburg
        
        Bad Driburg - Hotel am Park ***
        Möchten Sie das Weihnachtsfest und den Beginn des neuen Jahres in Gemeinschaft und fernab vom Festtagsrummel verbringen? Dann lassen Sie sich zusammen mit uns im weihnachtlich beleuchteten Heilbad Bad Driburg verzaubern. Hier im traditionellen Moor- und Mineralheilbad mitten im Naturpark Teutoburger Wald und Eggegebirge finden wir Natur und Kultur, wohltuende Entspannung und abwechslungsreiche kulturelle Angebote zum Ausklang des Jahres. Der Gräfliche Kurpark, die Driburg Therme und die Salzgrotte laden zum Entspannen und Genießen ein.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel am Park ***
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Di. 22.12.2026
                                    &amp;ndash; Sa. 02.01.2027
                                    22.12.2026
                                
                                
                                    11 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Lauterberg
        
        Bad Lauterberg - Parkhotel Weber-Müller****
        Eingerahmt von lauter Bergen und damit namensgebend für die Stadt, liegt Bad Lauterberg am südlichen Rand des Harzes. Die ehemalige Bergstadt ist einer der ältesten und traditionsreichsten Kurorte in Deutschland und ein beliebtes Urlaubs- und Wanderparadies. Im charmanten Ambiente des Ortes laden die vielfältigen Cafés und Restaurants zum Verweilen ein. Die Shopping-Meile mit ihren kleinen individuellen Geschäften zieht zahlreiche Besucher*innen an. In der Umgebung finden Sie viele attraktive Ausflugsziele wie die Oder- und die Rappbode-Talsperren, Braunlage, Göttingen und das Welfenschloss Herzberg.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Parkhotel Weber-Müller****
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Sa. 18.07.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 27.07.2026
                                    18.07.2026
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Pyrmont Hotel Bad Pyrmonter Hof ***
        
        Hotel Bad Pyrmonter Hof ***
        Möchten Sie das Weihnachtsfest und den Beginn des neuen Jahres in Gemeinschaft fernab vom Festtagsrummel verbringen? Dann kommen Sie mit uns in das wunderschöne Heilbad Bad Pyrmont, das größte niedersächsische Staatsbad. Genießen Sie die Festtage eingebettet in die sanfte, hügelige Landschaft des Weserberglandes und in einer landschaftlichen und bioklimatisch reizvollen Umgebung. Bad Pyrmont verfügt über ein großes Angebot natürlicher Heilmittel: neben 19 Mineral- und Solequellen wird vor Ort auch Naturmoor abgebaut. In Bad Pyrmont laden Geschichte und Kultur, Tradition und Moderne zum Verweilen ein. Ein Juwel Bad Pyrmonts ist der mehrfach ausgezeichnete Kurpark mit seinem barocken Alleensystem und dem einzigartigen Palmengarten.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel Bad Pyrmonter Hof ***
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Sa. 16.05.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 25.05.2026
                                    16.05.2026
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Rothenfelde
        
        Bad Rothenfelde - St. Elisabeth am Kurpark
        Bad Rothenfelde liegt am Südhang des Teutoburger Waldes und ist seit über 200 Jahren als Sole-Kurort bekannt und beliebt. Wahrzeichen des Städtchens sind die beiden Gradierwerke, die sogenannten „Salinen“, um die sich ein Spaziergang in der stets frischen Luft immer lohnt! In Bad Rothenfelde finden Sie alles, was Sie von einem Kurort erwarten dürfen – von der barrierefreien Einkaufspassage über vielfältige Kur- und Kulturangebote bis zu zahllosen Parkbänken, die zum Verweilen und Schauen auf den blühenden Rosengarten, liebevoll angelegte Teichanlagen und den alten Baumbestand einladen.
            
            
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                St. Elisabeth am Kurpark
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 18.08.2025
                                    &amp;ndash; Do. 28.08.2025
                                    18.08.2025
                                
                                
                                    10 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 24.11.2025
                                    &amp;ndash; Mo. 01.12.2025
                                    24.11.2025
                                
                                
                                    7 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 10.08.2026
                                    &amp;ndash; Do. 20.08.2026
                                    10.08.2026
                                
                                
                                    10 Tage
                                
                            
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Westernkotten
        
        Bad Westernkotten - Klinik Solequelle
        Verbringen Sie Weihnachten und den Jahreswechsel mit uns im staatlich anerkannten Sole- und Moorheilbad Bad Westernkotten und schenken Sie sich eine 14-tägige Auszeit am Jahresende! Hier, mitten in der Soester Börde zwischen Münsterland und Sauerland, finden Sie Ruhe und Entspannung an historischen Plätzen und genießen gleichzeitig den Komfort eines modernen Kurortes zur Weihnachtszeit. Oder Sie entdecken die abwechslungsreiche Umgebung mit schönen Orten wie Lippstadt mit ihren charmanten historischen Altstädten, Soest oder Paderborn.
            
            
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                Klinik Solequelle
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 21.12.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 04.01.2027
                                    21.12.2026
                                
                                
                                    14 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Wildungen
        
        Bad Wildungen - Gesundheitszentrum Helenenquelle
        Bad Wildungen zählt als Gesundheits- und Wohlfühlstadt zu den bedeutendsten Heilbädern Deutschlands. In Nordhessen und südwestlich von Kassel gelegen, ist der Ort mit der malerischen Fachwerk-Altstadt und dem eleganten Jugendstil-Kurviertel zu jeder Jahreszeit einen Besuch wert. Zudem beheimatet die Stadt Europas größten Kurpark, der zu entspannten Spaziergängen und kulturellen Entdeckungen einlädt. Wir verbringen hier eine stimmungsvolle Auszeit-Woche rund um den 1. Advent.
            
            
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                Gesundheitszentrum Helenenquelle
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Di. 24.11.2026
                                    &amp;ndash; Di. 01.12.2026
                                    24.11.2026
                                
                                
                                    7 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Bad Zwischenahn
        
        Hotel „La mer“
        Möchten Sie das Weihnachtsfest und den Beginn des neuen Jahres in Gemeinschaft mit uns und fernab vom Festtagsrummel verbringen? Dann kommen Sie mit uns in das in den Winterwochen festlich beleuchtete Bad Zwischenahn! Finden Sie Erholung bei einem besinnlichen Winterspaziergang am Bad Zwischenahner Meer oder einer entspannten Bootsfahrt auf dieser „Perle des Ammerlandes“. Entspannen Sie bei&#13;
einem Besuch in der Salzgrotte oder erleben Sie Kultur bei einem Besuch Freilichtmuseums „Ammerländer Bauernhaus“, das auch in den Wintermonaten für geführte Besuche geöffnet wird. Für ein schönes Shoppingerlebnis sorgen die vielen kleine Boutiquen und Geschäfte im gemütlichen Zentrum oder der Besuch des Oldenburger Weihnachtsmarktes.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel „La mer“
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 22.12.2025
                                    &amp;ndash; Fr. 02.01.2026
                                    22.12.2025
                                
                                
                                    11 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    So. 21.06.2026
                                    &amp;ndash; Mi. 01.07.2026
                                    21.06.2026
                                
                                
                                    10 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Boltenhagen
        
        Mehr erleben  - stilvoll und exklusiv
        Pure Exklusivität im traditionsreichen Ostseebad Boltenhagen: Gelegen zwischen Lübeck und Wismar, bietet Boltenhagen eine ideale Mischung aus Ruhe, Natur und Komfort. Glitzerndes Meer, kilometerlange Strände sowie das gesunde Reizklima laden zu ausgedehnten Spaziergängen und entspannten Stunden am Meer ein. Auch von der Steilküste im Westen und der 290 Meter langen Seebrücke aus zeigt sich das Ostseebad in voller Schönheit. Der gemütliche Ortskern mit alter Bäderarchitektur, Cafés und vielen Geschäften, die schöne Promenade und der Kurpark laden zum Genießen ein.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Seehotel Großherzog von Mecklenburg ****
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Do. 22.10.2026
                                    &amp;ndash; Fr. 30.10.2026
                                    22.10.2026
                                
                                
                                    8 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Borkum
        
        Gästehaus Victoria
        Genießen Sie den Frühsommer auf der westlichsten und größten der ostfriesischen Inseln! Hier erwartet Sie das gesunde Hochseeklima, der wunderbare breite und kilometerlange Strand mit seinen Dünen, das offene Meer und der Wind, der mal mehr, mal weniger kräftig um Ihre Nase weht. Und wenn Sie aufwärmen oder bummeln möchten, finden Sie ganz in der Nähe schöne Cafés, Lädchen oder andere Einkehrmöglichkeiten. Von Emden geht die Fähre nach Borkum zum kleinen Bahnhof und von dort mit dem Bus zum Gästehaus Victoria des CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen).
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Gästehaus Victoria
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Do. 28.05.2026
                                    &amp;ndash; Do. 04.06.2026
                                    28.05.2026
                                
                                
                                    7 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    Sa. 19.09.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 28.09.2026
                                    19.09.2026
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Juist - Hotel Friesenhof
        
        Hotel Friesenhof
        Reisen Sie mit uns auf die Insel Juist – perfekt für alle, die Ruhe, Natur und Entschleunigung suchen. Erleben Sie die Nordsee von ihrer schönsten Seite: Das sanfte Rauschen der Wellen, das rhythmische Hufklappern der Pferde und das Kreischen der Möwen begleiten Sie auf Ihrem Weg entlang des endlosen Strandes und der idyllischen Dünen. Gemütliche Cafés und urige Lädchen lagen zum Verweilen und Genießen ein.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel Friesenhof
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 01.06.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 08.06.2026
                                    01.06.2026
                                
                                
                                    7 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Langeoog
        
        Langeoog
        Genießen Sie entspannte Tage auf der autofreien Nordseeinsel Langeoog. Weite Sandstrände und frische Meeresluft laden zum Durchatmen ein. Langeoog heißt zwar “Lange Insel”, zeichnet sich aber dennoch vor allem durch seine kurzen Wege aus. Hier ist alles schnell erreicht und die Landschaft lässt sich wunderbar zu Fuß oder mit dem Rad entdecken. Ob gemütliche Spaziergänge durch die Dünen, ein Besuch im Inselmuseum oder eine Fahrt mit der nostalgischen Inselbahn – Langeoog bietet Erholung pur.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel Bethanien
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 09.09.2024
                                    &amp;ndash; Mi. 18.09.2024
                                    09.09.2024
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    Fr. 21.08.2026
                                    &amp;ndash; So. 30.08.2026
                                    21.08.2026
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Möhnesee-Körbecke
        
        Möhnesee-Körbecke
        Der Möhnesee oder „Westfälisches Meer“, wie der See liebevoll genannt wird, ist die größte Talsperre im Sauerland. Körbecke ist der Zentralort und staatlich anerkannter Erholungsort der Gemeinde Möhnesee mit abwechslungsreichem Gastronomieangebot und diversen Einkaufsmöglichkeiten. Die Uferpromenade, Bade- und Bootsanlegestellen, die Möhneseeschifffahrt und vor allem der Seepark ziehen zahlreiche Gäste an. Folgt man der Uferpromenade vom Seepark aus Richtung Fußgängerbrücke, so findet man schnell den Weg zum Möhneseeturm. Der 40 Meter hohe Aussichtsturm steht in Körbecke am Südufer im Naturpark Arnsberger Wald.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel Haus Griese ***
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 31.08.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 07.09.2026
                                    31.08.2026
                                
                                
                                    7 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Norderney - Caritas Inseloase
        
        Norderney - Caritas Inseloase
        Freuen Sie sich auf Ihren Sommerurlaub in der schönen Natur der Nordseeinsel Norderney! Hier finden Sie Strand, Meer, Wind und Wellen und ganz in der Nähe alle Vorteile der touristischen Angebote dieser traditionsreichen Insel. Dazu gehören die lange Strandpromenade, die vom West- zum Nordstrand führt, die gepflegten Kuranlagen, abwechslungsreiche Kulturangebote und nicht zuletzt zahlreiche geschmackvolle Geschäfte und Cafés zum Einkehren.
            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Caritas Inseloase
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 23.06.2025
                                    &amp;ndash; Do. 03.07.2025
                                    23.06.2025
                                
                                
                                    10 Tage
                                
                            
                        
                        
                            
                                
                                    Mi. 30.09.2026
                                    &amp;ndash; Fr. 09.10.2026
                                    30.09.2026
                                
                                
                                    9 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
        
            
        
            
                
                    
                
            
        
                Norderney - Hotel Friese ***
        
        Hotel Friese ***
        Eine weitere Sommerwoche führt uns nach Norderney, in das Hotel Friese***. Eine Woche Auszeit in gesunder Seeluft, am langen Sandstrand, in weitläufiger Dünenlandschaft und inmitten attraktiver Kultur- und Freizeitangebote sowie vielfältiger Shopping- und Einkehrmöglichkeiten.&#13;
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Der Herbst lockt mit einer weiteren Woche auf Norderney im Hotel Friese***. Wind und Wellen, wehender Sand und im besten Fall natürlich angenehme Temperaturen für einen Cafébesuch, eine Strandkorbstunde oder inmitten attraktiver Kultur- und Freizeitangebote sowie vielfältiger Shopping- und Einkehrmöglichkeiten.&#13;

            
            
		Weitere Informationen
        
            
            
                Hotel Friese
                
                    
                        
                        
                            
                                
                                    Mo. 27.04.2026
                                    &amp;ndash; Mo. 04.05.2026
                                    27.04.2026
                                
                                
                                    7 Tage
                                
                            
                        
                        
                        
                        
                    
                
            
            
            
            
        
    
    
    
    
    
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            <pubDate>Wed, 03 Aug 2022 05:07:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>Buchungsanfrage-Danke</title>
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            <pubDate>Tue, 02 Aug 2022 22:00:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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            <title>Aktuelles</title>
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Liebe Reisegäste!&#13;
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Wir freuen uns, Ihnen unsere Reisen für 2024 vorstellen zu können!&#13;
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen neue und bekannte Ziele in den schönsten Urlaubsregionen Deutschlands vor. Sie wohnen in gut ausgestatteten Hotels und Gästehäusern, die Sie einladen, sich in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten zu erholen, neue Kräfte zu tanken und im Miteinander eine unbeschwerte Urlaubszeit zu genießen.&#13;
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Jede Reise wird von einer, teilweise zwei unserer erfahrenen und geschulten Ehrenamtlichen begleitet. Diese stehen Ihnen bei auftretenden Fragen und Problemen hilfreich zur Seite, gestalten mit Ihnen das Freizeitprogramm und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Reisen.&#13;
Eine Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Reisen ist die Reisefähigkeit und Selbständigkeit unserer Gäste. Die Mitnahme von Rollatoren ist natürlich immer möglich.&#13;
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Sollten Sie für kleinere Hilfestellungen (z.B. Anziehen von Kompressionsstrümpfen, der Körperpflege oder der Versorgung mit Medikamenten) am Urlaubsort einen ambulanten Pflegedienst benötigen, sind wir nach Möglichkeit gerne bei der Vermittlung behilflich (ausgenommen sind die Inselziele Borkum, Langeoog und Juist).Mit dem örtlichen Pflegedienst können Sie dann alles Weitere besprechen und regeln. &#13;
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Gut zu wissen:&#13;
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	Für alle Reisen schließen wir ein umfassendes Versicherungspaket für Sie ab. Dieses enthält insbesondere die Reiserücktrittsversicherung (inkl. Abbruchversicherung) sowie eine kombinierte Haftpflicht-/Unfallversicherung. &#13;
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	Jede Hin- und Rückreise wird von uns für jeden Erholungsaufenthalt organisiert. Es fährt Sie das Busunternehmen Lücke aus Dülmen (Ausnahme Weihnachtsreise).&#13;
	An- und Abfahrtsorte sind in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen: &#13;
	Coesfeld:   Parkplatz Brauhaus, Am Tüskenbach&#13;
	Dülmen:   Parkplatz düb, Nordlandwehr 99&#13;
	Lüdinghausen:  Parkplatz Bruno Kleine (hinter dem&#13;
	 Kaufhaus); Dietrich-Bonhoeffer-Ring&#13;
	Über die jeweiligen Abfahrtszeiten informieren wir Sie ca. 4 Wochen vor Reisebeginn.&#13;
	Bei der Organisation eines Taxi-Transfers zu diesen Orten sind wir gerne behilflich; die Kosten sind dann von Ihnen zu übernehmen. &#13;
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	Bei der Anmeldung zu einer Reise werden eine Anzahlung von&#13;
	100 € sowie der Betrag der Reiserücktrittsversicherung fällig. Diese Beträge werden später bei der Rechnungsstellung gutgeschrieben. &#13;
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Sollte Sie die gebuchte Reise nicht antreten werden können, so wird ein Betrag von 100 € als Bearbeitungsgebühr einbehalten sowie der Betrag der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung.&#13;
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	Neu: Für jede Reise haben wir eine Ermäßigung für Frühbuchende („Früher Vogel“) vorgesehen. &#13;
	Neu: zum Jahresende planen wir ein gemeinsames Treffen aller Reisenden und ehrenamtlichen Reisebegleiter*innen dieses Jahres.&#13;
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Hierzu erhalten Sie rechtzeitig weitere Informationen. &#13;
Wir freuen uns auf Sie!&#13;
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            <link>http://reisen.caritas-coesfeld.de/diamantapi</link>
            <pubDate>Tue, 02 Aug 2022 22:00:00 GMT</pubDate>
            <author>dieter@media-ecom.net (Dieter Stollorcz)</author>
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